Mit dem Ziel, die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) fortzuschreiben und insbesondere auf der Grundlage der Ergebnisse von Forschung und Wissenschaft weiterzuentwickeln, hatte der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen der Bauministerkonferenz die Projektgruppe „Muster-Holzbau-Richtlinie“ eingesetzt.
Nach Veröffentlichung des ersten Entwurfs der neuen Richtlinie im November 2023 waren im Rahmen der öffentlichen Anhörung rund 380 Stellungnahmen eingegangen, welche die Projektgruppe seit Anfang dieses Jahres ausgewertet hat.
Anfang September wurde durch die Projektgruppe der neue und überarbeitete Entwurf der Muster-Holzbau-Richtlinie fertiggestellt. Diesen Entwurf hat die Bauministerkonferenz am 27. September 2024 in Passau mit geringfügigen Änderungen beschlossen. Die Richtlinie wurde zwischenzeitlich der Europäischen Kommission zur Notifizierung vorgelegt. Nach Abschluss der zwischen drei und sechs Monaten dauernden Notifizierung kann die neue Muster-Holzbau-Richtlinie als Technische Baubestimmung in Nordrhein-Westfalen formal eingeführt werden.
Für die Übergangszeit hat das NRW-Bauministerium auf der Grundlage von § 17 Absatz 4 BauO NRW 2018 per Erlass festgelegt, dass für die durch den Anwendungsbereich der neuen Muster-Holzbau-Richtlinie genau begrenzten Fälle eine Bauartgenehmigung nicht erforderlich ist, wenn für diese Fälle bei der Planung, Bemessung und Ausführung die von der Bauministerkonferenz beschlossene Fassung der Richtlinie beachtet wird
Mit der Muster-Holzbau-Richtlinie 2024 werden die Durchführung von Baugenehmigungsverfahren für Neubauten, Aufstockungen und Modernisierungen mit dem Baustoff Holz in den Gebäudeklassen 4 und 5 deutlich vereinfacht. Aktuelle Informationen zur Richtlinie und dem Erlass zum Verzicht auf Bauartgenehmigung können Sie auf der Website des MHKBD Nordrhein-Westfalen einsehen.
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